Dr. Albrecht Tintelnot
Rechtsanwalt
Dr. Albrecht Tintelnot studierte in Göttingen, Kiel sowie Guildford (Surrey, GB) und absolvierte sein Referendariat in Heidelberg. Anschließend widmete er sich wissenschaftlichen Tätigkeiten, zunächst an der Universität Heidelberg und später am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfram Henckel an der Universität Göttingen. Dort promovierte er über ein insolvenzrechtliches Thema.
1990 stieg er als Anwalt bei der Kölner Kanzlei „Deringer Tessin Herrman & Sedemund“ ein. Schon 1991 führte ihn sein berufliches Engagement von Köln nach Leipzig. 1995 gründete er hier gemeinsam mit seinem Deringer-Kollegen Frank Vennemann die Kanzlei „Tintelnot & Partner“. Diese schloss sich 2001 mit den Anwälten Mohns und Pruggmayer zusammen, wodurch unsere Kanzlei entstand.
Dr. Tintelnot berät private und öffentliche Unternehmen sowie Körperschaften in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung liegen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht, in der Privatisierung öffentlicher Aufgaben sowie in umweltrechtlichen und insbesondere wasserrechtlichen Problemen.
Mit großem ehrenamtlichem Engagement war Dr. Tintelnot viele Jahre Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Ab 1998 wirkte er als Richter am Sächsischen Anwaltsgerichtshof, wo er von 2001 bis 2006 dem 2. Senat vorsaß.
Dr. Tintelnot ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Außerdem ist er Mitglied des Deutschen Juristentags, der DAV-Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht, der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung, des Wirtschaftsclubs Leipzig, der Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht sowie der Leipziger Juristischen Gesellschaft.
