Medizinrecht
Das Medizin- und Krankenhausrecht ist ein wachsender Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei. Wir beraten Krankenhäuser in öffentlicher und privater Trägerschaft, Medizinische Versorgungszentren sowie niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Unser Beratungsspektrum erstreckt sich auf öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Aspekte der internen und externen Krankenhausorganisation, Finanzierungs-, Vergütungs- und Zulassungsfragen, das Kooperationswesen mit Dritten, die Integrierte Versorgung sowie auf krankenhausspezifisches Dienst- und Arbeitsrecht.
