Kommunal- und Verbandsrecht
Im Kommunal- und verbandsrechtlichen Sektor befassen wir uns mit allen die öffentlichen Körperschaften betreffenden organisations- und erwerbswirtschaftlichen Fragen. Hier reicht das betreute Spektrum von allgemeinen und besonderen verwaltungsrechtlichen Problemen z. B. der Liegenschaftsverwaltung bis hin zur Lösung kommunalverfassungs- sowie gemeindewirtschaftsrechtlicher Fragestellungen. Darüber hinaus befassen wir uns für unsere Mandanten auch intensiv mit kommunalabgabenrechtlichen Problemen.
