Öffentliches- und privates Baurecht
Rund um Bau bzw. Immobilie beraten wir in allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragen und betreuen unsere Mandanten angefangen von dem Erwerb der Immobilie über öffentlich-rechtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Auftragsvergabe bis hin zur komplexen Begleitung von Industrie- oder Gewerbeansiedlungen und der sich anschließenden gewerblichen Vermietung. Für Architekten und Ingenieure sind wir neben der Vertragsgestaltung insbesondere Ansprechpartner bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Bauplanungs- und Bauüberwachungsfehlern. Die öffentliche Hand unterstützen wir hier sowohl als Bauherr, als auch in ihren Funktionen als kommunaler Planungsträger oder Baugenehmigungsbehörde.
